Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ein Hinweis an alle anderen Vereine oder Veranstalter, die unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hier abschreiben bzw. einfach kopieren und auf Ihrer eigenen Seite nutzen:
Bitte seid doch so nett, und formuliert die Sätze einfach etwas anders.
Danke.


§1 Allgemeine Reisebestimmungen und Stornierungen

Ein Reisevertrag kommt durch eine Buchung seitens des Bestellers dann zustande, wenn die Buchung telefonisch, schriftlich oder über das Internet getätigt wurde.
Die Bestellung von Fahrkarten ist verbindlich.
Mit der Bestellung der Fahrkarten erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an (§305, Abs. 2, Nr. BGB).

Aus organisatorischen Gründen werden keine Bestätigungen über den Zahlungseingang auf dem Konto von NostalgieZugReisen an die Besteller versandt.

Bei einer Bestellung werden die Tickets bereits im Augenblick der Bestellung fest gebucht. Das Fernabsatzgesetz, welches dem Konsumenten bei Käufen über das Telefon sowie das Internet ein Widerrufsrecht von 14 Tagen einräumt, gilt nicht für Ticketkäufe. Der Vertrieb von Tickets gehört zum Bereich der touristischen Leistungen, für die das Fernabsatzgesetz keine Gültigkeit entfaltet (§312g Abs. 2 Z. 9 BGB).

Der Reisepreis ist nach Bestellung bzw. Erhalt der Buchungsbestätigung innerhalb der gesetzten Frist auf das jeweils angegebene Geschäftskonto von NostalgieZugReisen zu überweisen.

Aus Kulanz unseren Kunden gegenüber gewähren wir freiwillig nachfolgende Stornierungsmöglichkeiten von bestellten Fahrkarten:
Ab der 6. Woche vor der Fahrt Erstattung von 70% des Reisepreises abzgl. der Bearbeitungsgebühr. Ab der 4. Woche vor der Fahrt 50% Erstattung des Reisepreises, abzgl. der Bearbeitungsgebühr. Ab 2 Wochen vor der Fahrt ist keine Erstattung mehr möglich. Für jede Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € erhoben.

Sollte eine Sonderfahrt von NostalgieZugReisen vor Fahrbeginn abgesagt werden, werden die bereits bezahlten Fahrgelder zurückerstattet.

Unter bestimmten Umständen behält sich NostalgieZugReisen vor, die Fahrttermine zu verschieben. Alle Fahrgäste werden darüber rechtzeitig schriftlich oder per EMail informiert.

§2 Reiserücktrittsversicherung

Ab dem 01.03.2022 ist der Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung über NostalgieZugReisen nicht mehr möglich.

Wir empfehlen den Abschluß einer privaten Reiserücktrittsversicherung

§3 Fahrpläne

Die Fahrtausschreibungen beinhalten vorläufige Fahrtzeiten, die auf Grund von Erfahrungswerten geschätzt werden und unverbindlich sind.

Verbindlich ist der Fahrplan, der dem Besteller in der Woche vor dem Fahrttermin zugestellt wird. In den Buchungsbestätigungen wird auf diese Vorgehensweise nochmals hingewiesen. Sollte der Besteller eine Woche vor der Fahrt noch keinen verbindlichen Fahrplan erhalten haben, so bittet NostalgieZugReisen um entsprechende Nachricht!

Die Ankündigungen von Fahrten von NostalgieZugReisen enthalten bei den Fahrplänen einen deutlichen Hinweis darauf, ob der ersichtliche Fahrplan ein verbindlicher oder ein unverbindlicher Fahrplan ist!

§4 Allgemeine Beförderungsbestimmungen

Sollte bis zum Anmeldeschluss die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein, wird die Fahrt abgesagt und bereits geleistete Zahlungen werden zurück erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen.

Es besteht keine Beförderungspflicht. Anschlüsse zu weiteren Zielen können in keiner Form gewährleistet werden. Bei eventuellen Verspätungen oder anderen Vorkommnissen, die nicht durch NostalgieZugReisen verursacht wurden, übernimmt Nostalgie-ZugReisen keine Haftung für eventuell entstehende Folgekosten. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht gestellt werden (Urteil AG München vom 21.09.2004 – AZ 112 C 17525/04).

Ein Rechtsanspruch auf Einsatz der angekündigten Fahrzeuge sowie auf Teilnahme der Fahrt besteht nicht. Bei Ausfall des angekündigten Zugmaterials bemühen wir uns um Ersatz. NostalgieZugReisen behält sich vor die angekündigten Fahrten mit anderen, ggf. moderneren Zuggarnituren durchzuführen. Sollte der Betrieb von Dampflokomotiven aufgrund äußerer Umstände, wie z.B. Waldbrandgefahr, seitens des Netzbetreibers nicht gestattet sein, so wird die Fahrt mit einer anderen Lokomotive durchgeführt, die nicht diese Gefahrenstufe aufweist. Hierdurch entsteht kein Recht auf Erstattung des Fahrpreises.

Wird der angekündigte Zielort mit dem Sonderzug erreicht und muss die Rückfahrt bei Ausfall des Sonderzuges aus gleich welchem Grund mit einem anderen Zug oder Verkehrsmittel angetreten werden, so entsteht dadurch kein Recht auf Erstattung des Fahrpreises.

Nur bei Totalausfall vor Fahrtbeginn des Zuges wird NostalgieZugReisen bereits bezahlte Fahrgelder zurück erstatten.

Bei einem Einsatz von historischen Fahrzeugen bzw. Lokomotiven oder Triebwagen kann es systembedingt zu Verschmutzung oder Beschädigung von Kleidung usw. durch Regen, Funkenflug, Ruß oder Lokomotivabgasen z.B. bei geöffneten Fenstern während der Fahrt, bei Annäherung an die Fahrzeuge oder ähnlichem kommen.  NostalgieZugReisen kann in diesen Fällen keine Haftung für etwaige Schäden übernehmen.

Die Wagen bzw. Triebwagen der eingesetzten historischen Sonderzüge verfügen systembedingt häufig über keine automatische Türblockierung. D.h. die Türen können auch während der Fahrt geöffnet werden! Wir bitten dies bei den Fahrten zu beachten und verhalten Sie sich vorbildlich gegenüber Kindern. Die Teilnahme an der Fahrt erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden oder Verletzungen, die dem Kunden aus eigener Fahrlässigkeit zustoßen, übernimmt NostalgieZugReisen keine Haftung.

Im Allgemeinen ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für außerplanmäßige Halte auf freier Strecke – Aussteigen ist generell verboten!

§5 Zusatzleistungen

Ein Rechtsanspruch auf die angebotenen Zusatzleistungen besteht nicht. Fallen diese ersatzlos aus, so hat der Kunde Anspruch auf Erstattung der Kosten für die gebuchte Zusatzleistung allein. NostalgieZugReisen ist berechtigt, dem Kunden bei Ausfall einer Zusatzleistung eine andere, gleichwertige Zusatzleistung anzubieten.

Der ersatzlose Ausfall einer oder mehrerer Zusatzleistungen berechtigt den Kunden nicht die Erstattung des Gesamt-Fahrpreises zu verlangen. Es können nur die Kosten für  einzelne, ausgefallene Zusatzleistungen erstattet werden.

§6 Ausschluss von Fahrgästen bei NostalgieZugReisen

Fahrgäste, die den Bahnbetrieb und / oder andere Fahrgäste gefährden oder belästigen, auch bei Trunkenheit, können jederzeit von der Fahrt ausgeschlossen werden. Alkoholisierte Fahrgäste können auch schon vor Fahrtantritt von der Fahrt ausgeschlossen werden.

§7 Sauberkeit im Zug

Die bereitgestellten Züge werden durch NostalgieZugReisen auf Ihre Sauberkeit vor Fahrtbeginn sorgfältig geprüft. Sollten Verunreinigungen durch Fahrgäste im Zug entstanden sein, die über das normale Maß einer Zugfahrt hinaus gehen, wird ein pauschales Reinigungsentgeld von 50,-€ erhoben. Ist die Verunreinigung außergewöhnlich hoch, kann NostalgieZugReisen weitere Ansprüche geltend machen. Wir bitten höflich darum, die aufgestellten Mülleimer zu benutzen.

Alle Züge von NostalgieZugReisen sind Nichtraucherzüge.

§8 Datenschutz

NostalgieZugReisen wird ihre persönlichen Daten elektronisch speichern, solange diese für die Bearbeitung und Abwicklung der Sonderfahrt notwendig sind (Zahlungseingänge, Versand der Fahrtunterlagen wie Fahrkarten und Fahrpläne). Bei der Buchung von Fahrkarten können Sie der Nutzung Ihrer Daten durch NostalgieZugReisen darüber hinaus z.B. für den Versand von Fahrtankündigungen per Email oder Post widersprechen. Ihre Daten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben.

Gerichtsstand ist Mülheim an der Ruhr

Mülheim an der Ruhr, den 03.01.2022