Einige Grundsätze zu mitreisenden Kindern:
Fahrkarten:
In der Regel müssen für Kinder ab 4 Jahren Fahrkarten gekauft werden, damit ein Sitzplatz garantiert ist. Kinder ab 17 Jahren zahlen den Erwachsenenpreis.
Kinder unter 4 Jahren reisen kostenlos mit. NostalgieZugReisen bemüht sich, auch für Kinder unter 4 Jahren einen Sitzplatz bereitzustellen, dies kann aber nicht immer garantiert werden. In diesem Fall wird der Fahrkartenbesteller darüber informiert.
In Einzelfällen können sich die Altersgrenzen verschieben, es wird bei jeder Fahrkartenbestellung auf die für die Sonderfahrt gültigen Altersgrenzen hingewiesen.
Alle Personen, die unter die höchste, für die jeweilige Sonderfahrt gültige Altersgrenze fallen, gelten im Sinne der Beförderungsbedingungen als Kinder!
Minderjährige Kinder unter 18 Jahren unterliegen grundsätzlich der Aufsichtspflicht der mitreisenden Eltern oder anderer Erziehungsberechtigten.
Diese achten sorgsam darauf, dass die Kinder keine Gegenstände oder Dinge im oder am Zug beschädigen und sich im Zug so benehmen, dass Mitreisende nicht über das gewöhnliche Maß hinaus gestört werden. In Ruhebereichen ist entsprechende Zurückhaltung gewünscht.
Auch achten die aufsichtspflichtigen Personen darauf, dass sich Kinder nicht alleine in sicherheitsrelevanten Bereichen wie Türen oder Übergänge aufhalten bzw. dort spielen. Ebenso ist darauf zu achten, dass Kinder an Unterwegshalten nicht unbeaufsichtigt aussteigen!
Im weiteren Sinne sind die aufsichtspflichtigen Personen dafür verantwortlich, dass von den Handlungen der Kinder keine Störungen oder Gefahren für den Eisenbahnbetrieb ausgehen.
Allein reisende Kinder:
Als allein reisende Kinder gelten minderjährige Personen unter 18 Jahren ohne Begleitung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten.
Unser Zugpersonal steht allen Reisenden und natürlich auch allein reisenden Kindern als Ansprechpartner und Anlaufstelle für Hilfe zur Verfügung. Jedoch kann unser Personal keine weitergehende Verantwortung im Sinne der Übernahme einer individuellen Betreuungs- oder Aufsichtsfunktion übernehmen.
Die Verantwortung hierfür liegt weiterhin bei den Erziehungsberechtigten, welche verantwortlich entscheiden, ob ihr Kind entsprechend seinem Entwicklungsstand bereits alleine reisen kann.
Im Gegensatz zum Beispiel zum Flugzeug, ist die Bahn ein offenes System mit Ein- und Ausstiegen für jedermann entlang der Reisestrecke.
Reist ein Kind alleine und ohne Begleitung, liegt die Verantwortung für das Wohlergehen des Kindes grundsätzlich nach wie vor bei den Erziehungsberechtigten.
Einige Tipps:
Besprechen Sie mit dem Kind vorzeitig die Reise, deren Ablauf und die Abholung.
Vereinbaren Sie Handlungsoptionen in einem Störfall, wie z.B. anzurufen oder sich an das Zugpersonal zu wenden.
Geben Sie Ihrem Kind einen Zettel mit Telefonnummern für den Notfall mit, dies kann hilfreich sein.
Geben Sie Ihrem Kind Snacks oder ein wenig Geld für das Bordbistro mit.
Statten Sie Ihr Kind mit Handy oder Tablet aus, denken Sie auch ein Ladekabel. In Ausnahmefällen kann im Speisewagen ein Handy geladen werden.
Händigen Sie Ihrem Kind die Fahrkarte aus und begleiten Sie das Kind zum richtigen Wagen. Informationen über die Wagenreihung finden Sie im zugestellten Reiseplan. Beim Ausstieg wird das Kind idealerweise auch direkt an der Wagentür abgeholt.
Sprechen Sie unser Zugpersonal beim Einstieg an. Auch wenn sie die Fürsorgepflicht aufgrund ihrer vielfältigen Aufgaben nicht übernehmen können, werden sie allein reisenden Kindern besonderes Augenmerk schenken.
