Corona2020

NostalgieZugReisen und die Corona-Pandemie

Uns erreichen vermehrt Anfragen, ob und unter welchen Auflagen oder Bedingungen unsere Sonderfahrten ab Herbst 2020 durchgeführt werden.

Derzeit kann dazu noch keine zu 100 % sichere Aussage getroffen werden. Es gilt immer noch in Teilbereichen des öffentlichen Lebens ist das Tragen von Mund- und Nasenschutzmasken vorgeschrieben. Auch wurde bisher die Abstandsregel von 1,50 m nicht aufgehoben.

Allerdings wurden ja die einschneidenden Corona-Verhaltensregeln teilweise gelockert. Restaurantbesuche sind z.B. unter Beachtung bestimmter Regeln wieder erlaubt und Urlaubsreisen u.a. auch ins europäische Ausland sind ja wieder möglich geworden. Daher ist weiterhin das Gebot der Stunde abzuwarten, wie sich die Corona-Pandemie weiter entwickelt.

Derzeit ist es so, dass Sonderzüge wieder verkehren dürfen, denn diese fallen nicht unter das Verbot von Großveranstaltungen (mit mehr als 1.000 Teilnehmern) auf Grund der Corona-Pandemie. Die ersten Sonderzüge befreundeter Veranstalter und Vereine sind ja schon bereits erfolgreich gefahren.

Grundsätzlich sind die jeweiligen Corona-Verordnungen der durchfahrenen Bundesländer zu beachten, die durchaus voneinander abweichen und unterschiedlich streng ausgelegt werden. Bei unserer Sonderfahrt am 26.09.2020 nach Thüringen durchfahren wir beispielsweise die fünf Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Hessen und eben Thüringen. Es bleibt also spannend ….

Was es im Herbst 2020 noch an Auflagen geben wird oder ob neue, andere Auflagen hinzukommen, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt nicht seriös vorhersagen. Möglicherweise bleibt beispielsweise das Tragen des Mundschutzes bestehen, möglicherweise wird dies aber bis Herbst längst aufgehoben sein. Niemand kann dies zum heutigen Zeitpunkt wissen.

Das bedeutet, dass wir als Veranstalter im Falle des Falles ein einheitliches Hygienekonzept vorlegen müssen.


Dies kann je nach Anforderung z.B. enthalten:

– die Abteile in den Wagen werden nicht voll belegt, ausser bei Gruppen die zusammen gebucht haben

– im Speisewagen werden nicht alle Tische belegt um Abstand zu gewahren

– das Angebot an kleinen Speisen zum Mitnehmen ins Abteil wird ausgeweitet

– regelmäßiges desinfizieren der Türgriffe o.ä. und der WC-Bereiche

– Maskenpflicht (falls diese dann noch gilt) z.B. auf den Gängen in den Wagen und beim Ein-/Ausstieg


Wie gesagt, dies sind Beispiele, wie man es machen kann….

Trotz der derzeit noch ungewissen Lage freuen wir uns über Ihr Interesse und noch mehr über Anmeldungen zu unseren Sonderfahrten. Auf Grund der noch bestehenden Unwägbarkeiten räumen wir Ihnen bei Anmeldung als Zahlungsziel Mitte August 2020 ein. Im Zweifel haben Sie gemäß unseren AGB sowieso das Recht, bis vier Wochen vor einer Sonderfahrt zu stornieren. Bis zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie bereits bezahlte Fahrgelder etc. zu 100 % zurückerstattet.

Wenn Sie sich schon jetzt dazu entschließen können, an einer unserer interessanten Sonderfahrten teilzunehmen, dann helfen Sie uns sehr mit Ihrer Anmeldung bei unser Planung.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen alles Gute, bitte bleiben Sie gesund und hoffentlich bis bald!

Ihr Team von NostalgieZugReisen

Stand: 16.07.2020

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